Ausschlusskriterien / Rom III-Kriterien

ROM III-Kriterien

1Generelles und Wissenswertes zu den Rom III-Kriterien
Die Rom-Kriterien, auch Rom III-Konsensus-Kriterien genannt, spielen eine wichtige Rolle bei der Diagnose von funktionellen Störungen des menschlichen Verdauungstrakts. Sie werden nach der Delphi-Methode (ein systematisches, mehrstufiges Befragungsverfahren mit Rückkoppelung) von Experten auf dem Gebiet der Gastroenterologie im Rahmen einer Konsensus-Konferenz in Rom festgelegt.
Die ersten Rom-Kriterien wurden 1992 in Rom veröffentlicht und Rom I-Kriterien genannt. 1998 fand eine weitere Konferenz in Rom statt. Diese bezog sich speziell auch auf die Definition und Diagnosekriterien von funktioneller Dyspepsie („Reizmagen“) und das Reizdarmsyndrom. Diese wurden als Rom II-Kriterien veröffentlicht. 2006 wurden die Kriterien dann den neusten Forschungsergebnissen angepasst und als Rom III-Kriterien veröffentlicht. Die neueste Iteration dieser Kriterien (Rom IV) wird in der ersten Hälfte 2016 erwartet.
2ROM III-Kriterien für Erwachsene
Nach den Rom III-Kriterien kann ein Reizdarmsyndrom diagnostiziert werden, wenn:

Innerhalb der letzten 6 Monate mindestens 12 Wochen (die nicht in Folge sein müssen) abdominelle Schmerzen oder Unwohlsein mit zwei der drei folgenden Eigenschaften auftreten:
1. Linderung durch Stuhlgang
2. Beginn der Schmerzen verbunden mit einer Veränderung der Stuhlhäufigkeit
3. Beginn der Schmerzen verbunden mit einer Veränderung der Stuhlkonsistenz

Nebenkriterien, welche die Diagnose unterstützen (für sich aber keine Diagnose erlauben) sind:
- abnorme Stuhlhäufigkeit (z.B. mehr als 3 Stühle pro Tag oder weniger als 3 Stühle pro Woche)
- abnorme Stuhlkonsistenz - abnormes Absetzen von Stuhl (z.B. starkes Pressen, imperativer Stuhlgang, Gefühl der unvollständigen Entleerung)
- schleimiger Stuhl
- Blähungen und Gefühl des Aufgeblähtseins

Die Diagnose setzt voraus, dass keine strukturellen oder biochemischen Veränderungen die Symptome erklären können. Welche Untersuchungen durchgeführt werden müssen um andere Erkrankungen ausschliessen zu können, lesen Sie unter „Ausschlusskriterien“.

Ausschlusskriterien

1Das ist zu untersuchen um eine Diagnose stellen zu können
Die Diagnose „Reizdarmsyndrom“ kann gestellt werden, wenn die Rom III-Kriterien erfüllt sind. Hierbei handelt es sich auch um eine Ausschlussdiagnose. Denn zuerst müssen diverse andere Erkrankungen ausgeschlossen werden. Folgende Untersuchungen müssen durchgeführt werden:

- Darmspiegelung
u.a. Ausschluss von Kolonkarzinom und chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen

- Magenspiegelung
u.a. Ausschluss von Magenkarzinom und Magengeschwüren

- Ultraschalluntersuchung des Bauches
u.a. Ausschluss von Lebererkrankungen, Gallen- und Pankreasleiden

- Blutuntersuchungen
→ Blutbild, Elektrolyte, Leberenzyme, Nierenwerte, Thyreopathie, Sprueserologie, Tryptase, Gesamt IgE usw.
u.a. zum Ausschluss von anderen internistischen Erkrankungen wie Lebererkrankungen, hormonelle Störungen, Sprue oder Allergien

- Tiefe Dünndarmbiopsie
u.a. zum Ausschluss einer Zöliakie

- Wasserstoffatemtest, idealerweise Laktulose-Ernährungsbelastungszeit
Zur Charakterisierung der Symptomantwort, Beurteilung Transitzeit Darm und Beurteilung Dünndarmfehlbesiedlung